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Rechtsanwältin Cornelia Schnerch, Leipzig, Fachanwältin für Urheberrecht und Medienrecht
Rechtsanwältin Cornelia Schnerch 

absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig und das Referendariat am Landgericht Chemnitz, mit Ausbildungsstationen unter anderem in der Rechtsabteilung der Leipziger Volkszeitung LVZ und der Deutschen Entertainment AG DEAG in Berlin. Ihre anwaltliche Tätigkeit nahm Frau Schnerch im Jahr 2004 auf. Von 2007 bis 2009 absolvierte Frau Rechtsanwältin Schnerch ein berufsbegleitendes Studium im Medienrecht an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Mit erfolgreichem Abschluss des Studiums (Abschlussnote „sehr gut“), wurde Frau Rechtsanwältin Schnerch der akademische Grad des „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen. Rechtsanwältin Schnerch ist Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht und hat zudem den Lehrgang zum Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz erfolgreich absolviert.

 


Ehrenamtliches Engagement und Mitgliedschaften
  • Vorsitzende der Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der IHK zu Leipzig

  • Mitglied des Fachanwaltsausschusses Urheber- und Medienrecht bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen

  • Leiterin der Regionalgruppe Leipzig der AGEM Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im DAV 

  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht GRUR 

  • Leipziger Anwaltverein

  • Sinfonischer Musikverein Leipzig 

  • Vorstandsmitglied Leipziger Förderkreis Amateurkunst e. V.

  • Gesellschaft der Freunde des Gewandhauses zu Leipzig


Lehrtätigkeiten

Rechtsanwältin Schnerch hält regelmäßig Vorträge, vor allem zum Wettbewerbsrecht, E-Commerce-Recht, Urheberrecht und Markenrecht, unter anderem für Wirtschafts- und Interessenverbände sowie für Bildungseinrichtungen (Präsenz- und Online-Veranstaltungen).


Zulassung und Vertretungsberechtigung

Rechtsanwältin Schnerch ist wie alle deutschen Rechtsanwälte zur Vertretung an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland berechtigt, ebenso zur Vertretung vor dem Bundespatentgericht, dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem European Union Intellectual Property Office (EUIPO) sowie der World Intellectual Property Organization (WIPO).