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Markenrecht | gewerbliche Schutzrechte

Im Markenrecht berät Sie die Kanzlei Schnerch zur Schutzfähigkeit von Kennzeichen und zu nationalen und internationalen Registrierungsverfahren. Als schutzfähige Marken kommen z.B. Namen, Fantasiebezeichnungen, Schriftzüge, Logos, grafische Gestaltungen und dreidimensionale Formen, aber auch Klänge, Farben, Multimedia- und Bewegungsmarken in Betracht.
 

Die Kanzlei Schnerch vertritt Sie und Ihr Unternehmen im Anmeldeverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bei nationalen Markenanmeldungen sowie vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bei der Anmeldung europäischer Unionsmarken. Darüber hinaus kommt die Anmeldung international registrierter Marken (sogenannte IR-Marken) über die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) in Betracht. Bei der Auswahl und der Durchführung des Anmeldeverfahrens werden jeweils die individuellen Bedürfnisse des Mandanten ermittelt, um so einen optimalen Markenschutz zu erreichen.